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Hundeabgabenverordnung v. 01.01.2023

31.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Wienerwald beschließt in seiner Sitzung am 07.12.2022 aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden in der Gemeinde Wienerwald eine Abgabe wie folgt zu erheben:



  1. für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund


  1. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und

auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 100,- pro Hund


  1. für alle übrigen Hunde jährlich € 50,- pro Hund



Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.


Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bestehende Verordnung vom 13. Juli 2015 außer Kraft.