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31.01.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Wienerwald beschließt in seiner Sitzung am 07.12.2022 aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden in der Gemeinde Wienerwald eine Abgabe wie folgt zu erheben:
auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 100,- pro Hund
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bestehende Verordnung vom 13. Juli 2015 außer Kraft.
Hundeabgabenverordnung (539 KB) - .PDF
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