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MONATSINFO der Polizei Mai 2026
Neue E-Scooter-Regelungen in der StVO Novelle!
Mit 1. Mai 2026 sind umfassende Änderungen der Straßenverkehrsordnung (36. StVO-Novelle) in Kraft
getreten, die insbesondere die Nutzung von E-Scootern neu regeln.
1. Definition und technische Voraussetzungen
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Leistung: Maximal 600 Watt.
Bauartgeschwindigkeit (BAG): Maximal 25 km/h.
Sitzvorrichtung: Das Fahrzeug darf über keinen Sitz verfügen.
Zwingende Ausstattung:
o Klingel oder Hupe.
o Eine wirksame Bremsvorrichtung.
o Weiße Scheinwerfer nach vorne, rotes Rücklicht nach hinten.
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Rückstrahler (vorne weiß, hinten rot, an den Seiten gelb).
Verpflichtende Blinklichter an den Enden der Lenkstangen.
4. Alkoholgrenzwerte
• Der Alkoholgehalt im Blut muss weniger als 0,5 Promille betragen (analog zur Regelung für PKWLenker).
2. Altersgrenzenund Helmpflicht
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Mindestalter: Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist ab 12 Jahren gestattet.
Ausnahme: Jüngere Kinder dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder mit einem gültigen
Radfahrausweis fahren.
Helmpflicht: Für alle Lenkerinnen und Lenker unter 16 Jahren besteht ab sofort eine gesetzliche
Helmpflicht.
3. Verhaltensvorschriften im Verkehr
Personenbeförderung: Es darf ausnahmslos nur eine Person auf dem E-Scooter befördert werden. Die
Mitnahme weiterer Personen ist untersagt.
Benützung von Verkehrsflächen:
o Das Befahren von Radfahranlagen verpflichtend.
o Ist keine Radfahranlage vorhanden, muss die Fahrbahn benützt werden.
o Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist strikt verboten.
Mödling, am 15. Mai 2026 Dominik Laschober
BEZIRKSPOLIZEIKOMMANDO MÖDLING
Monatsinfo Mai 2026 (465 KB) - .PDF
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