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Gemeinsam.sicher-MONATSINFO der Polizei Mai 2026

Gemeinsam sicher

MONATSINFO der Polizei Mai 2026


Neue E-Scooter-Regelungen in der StVO Novelle!

Mit 1. Mai 2026 sind umfassende Änderungen der Straßenverkehrsordnung (36. StVO-Novelle) in Kraft

getreten, die insbesondere die Nutzung von E-Scootern neu regeln.

1. Definition und technische Voraussetzungen

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Leistung: Maximal 600 Watt.

Bauartgeschwindigkeit (BAG): Maximal 25 km/h.

Sitzvorrichtung: Das Fahrzeug darf über keinen Sitz verfügen.

Zwingende Ausstattung:

o Klingel oder Hupe.

o Eine wirksame Bremsvorrichtung.

o Weiße Scheinwerfer nach vorne, rotes Rücklicht nach hinten.

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Rückstrahler (vorne weiß, hinten rot, an den Seiten gelb).

Verpflichtende Blinklichter an den Enden der Lenkstangen.

4. Alkoholgrenzwerte

• Der Alkoholgehalt im Blut muss weniger als 0,5 Promille betragen (analog zur Regelung für PKWLenker).

2. Altersgrenzenund Helmpflicht

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Mindestalter: Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist ab 12 Jahren gestattet.

Ausnahme: Jüngere Kinder dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder mit einem gültigen

Radfahrausweis fahren.

Helmpflicht: Für alle Lenkerinnen und Lenker unter 16 Jahren besteht ab sofort eine gesetzliche

Helmpflicht.

3. Verhaltensvorschriften im Verkehr

Personenbeförderung: Es darf ausnahmslos nur eine Person auf dem E-Scooter befördert werden. Die

Mitnahme weiterer Personen ist untersagt.

Benützung von Verkehrsflächen:

o Das Befahren von Radfahranlagen verpflichtend.

o Ist keine Radfahranlage vorhanden, muss die Fahrbahn benützt werden.

o Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist strikt verboten.


Mödling, am 15. Mai 2026 Dominik Laschober

BEZIRKSPOLIZEIKOMMANDO MÖDLING

Monatsinfo Mai 2026 (465 KB) - .PDF

18.05.2026