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Informationen aus dem Bauamt
Ergänzung zur Aufschließungsabgabe
Die Aufschließungsabgabe ist ein Beitrag zu den Herstellungskosten der öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehsteig, Abstell- und Grünflächen), der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung.
Mit der Bezahlung der Aufschließungsabgabe sind also die Anschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsleitungen wie Kanal, Wasser, etc. noch nicht abgedeckt.
Unter dem Titel „Ergänzungsabgabe“ wurde 2015 eine Anpassung der Aufschließungsabgabe in der Höhe von zumindest 25% eigeführt, die aus Anlass eines Neuoder Zubaus auf einem Bauplatz, für den bereits eine Aufschließungsabgabe bezahlt wurde, zu entrichten ist (Anpassung des Bauklassenkoeffizienten auf zumindest 1,25).
Im Zuge der Novelle der NÖ Bauordnung 2014 am 29. August 2018 (Landesgesetz 53/2018) wurde von der NÖ Landesregierung beschlossen, dass die beschriebene Ergänzungsabgabe für alle Bauplätze vorzuschreiben ist, also auch für jene, für die noch nie eine Aufschließungsabgabe vorgeschrieben wurde.
Besonders bei kleinen Bauvorhaben wir z.B. einem Zubau, einem Dachgeschossausbau oder der Errichtung einer Gartenhütte kann die Ergänzungsabgabe Kosten verursachen, die in einer ungünstigen Relation zu den Errichtungskosten stehen. Aus diesem Grund empfehlen wir, dies im Bauamt der Gemeinde abzuklären, um im Vorfeld informiert zu sein und Überraschungen zu vermeiden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Bauamt der Gemeinde Wienerwald telefonisch unter 02238/ 8106-12, per E-Mail unter amtsleitung@gemeinde-wienerwald.at oder persönlich bei Fr. Ilona Stephan.