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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Ausführliche Informationen zum Thema "Fahren mit ausländischen Kennzeichen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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