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Voranschlag 2025

Aushängezeitraum: 19.11.2024 - 05.12.2024

KUNDMACHUNG

VORANSCHLAG 2025

Gemäß § 73 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 liegt der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit von

Dienstag, 19. November 2024

bis einschließlich

Dienstag, 3. Dezember 2024

zur allgemeinen, öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt Wienerwald, Kirchenplatz 62, 2392 Sulz im Wienerwald sowie auf der Homepage www.gemeinde-wienerwald.at auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich (persönliche Abgabe, Post, E-Mail, Fax) Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt Wienerwald einbringen, welche vom Gemeinderat in Erwägung gezogen werden.



Der Bürgermeister

Michael Krischke e.h.


angeschlagen am: 19.11.2024

abzunehmen am: 04.12.2024

Voranschlag 2025 (8,11 MB) - .PDF

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