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Joggen, Radfahren, Reiten, Spazierengehen: Wege abseits der „Zivilisation“ bieten dafür eine einzigartige Kulisse. Man vergisst aber
gerne, dass diese Wege & Flächen die Lebensgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind. Missverständnisse zwischen
Erholungssuchenden und Landwirten sind vorprogrammiert.
Die Beachtung einiger Regeln kann ein
entspanntes Miteinander erleichtern:
Freizeit- oder Wirtschaftsweg?
Auch an Sonn- und Feiertagen, wenn viele Leute frei haben, müssen Landwirte wetterbedingt mit ihren Traktoren und Maschinen auf
die Felder fahren - nicht selten unter Zeitdruck. Die Fahrzeuge sind schwer manövrierbar. Freizeitsportlern oder kleineren Fahrzeugen
fällt es dagegen leichter, auszuweichen. Doch Vorsicht: Unebene Seitenstreifen bringen auch Gefahren mit sich. Es befinden sich oft
Rinnen und Gräben zwischen Weg und Acker. Auch mit Verschmutzungen und Fahrrillen ist zu rechnen.
Bitte nicht verwechseln!
Feld oder Wiese?
Bepflanzte Getreideflächen sehen im frühen Wachstum wie grüne Wiesen aus. Das Betreten kann Schäden und
geringere Erträge verursachen.
Mit oder ohne Zaun?
Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen ohne Zustimmung des Eigentümers nicht
betreten werden. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht.
Spaß oder Ärger?
Drachen steigen lassen macht Spaß. Außer dem Fluggerät braucht man nur das passende Wetter und ein freies
Feld. Abgeerntete Flächen können mit Erlaubnis des Eigentümers genutzt werden. Dasselbe gilt fürs Schlitten fahren. Aber bitte nur
bei geschlossener Schneedecke über Felder rodeln. Einige Pflanzen werden im Herbst angesät und überwintern am Feld.
Allgemeingut oder Eigentum?
Die Feldfrüchte, auch wenn sie noch so verlockend aussehen, dürfen nicht einfach mitgenommen
werden. Sie gehören den Landwirten, die vom Verkauf ihrer Produkte leben.
Unterwegs mit Hunden
Die Natur ist verlockend und lädt zu ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund ein. Das ist unproblematisch, solange die
Hundehalter mit ihren Vierbeinern auf den Wegen bleiben und ihnen keinen freien Auslauf auf die Nutzflächen gewähren. Viele
Hundebesitzer sind sich nicht bewusst, dass der Hundekot das Erntegut und somit die Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt.
Der Kot ist Infektionsquelle für zahlreiche Krankheiten.
Abfall als Gefahrenquelle
Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinter lassen. Sie bergen
Verletzungs- und Vergiftungsgefahren für die Tiere und können Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen bewirken. Abfälle
in der Natur sind unschön und gefährlich. Sie gehören in den Hausmüll.
Lagerfeuer und Campen
Im Wald und in Waldnähe ist das Entzünden von Feuer verboten. Das betrifft auch das Wegwerfen von brennenden oder
glimmenden Gegenständen, wie Zündhölzern und Zigaretten.
Wildes Campen ist in Österreich auf der Wiese und im Wald prinzipiell verboten. Einzige Ausnahme: Der Grundstücksbesitzer
ist damit einverstanden und es werden keine Wohnwägen, Wohnmobile und dergleichen eingesetzt. Auch dann gilt: Der Platz
sollte so sauber zurückgelassen werden, wie er vorgefunden wurde.
Miteinander reden
Jeder hat ein Recht auf Erholung in der freien Natur, aber ebenso die Pflicht, Natur und Landschaft schonend zu behandeln. Dazu
gehören auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Für manche sind sie der Ort, um sich zu erholen, für Landwirte sind sie die
Existenzgrundlage.
Doch wie sieht die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern rund ums Jahr aus? Wie werden die Lebensmittel erzeugt? Die Bäuerin und
der Bauer vor Ort geben gerne Einblick in ihre Produktion und informieren über den Schutzbedarf ihrer Flächen und Wege.
Information und Meinungsaustausch bereichern jeden und fördern ein gegenseitiges Verständnis.
Der Dialog lohnt sich!
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