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Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot 01.04.2021

01.04.2021

Mit 1. April 2021 tritt die Ausnahmeverordnung zum Verbrennungsverbot für biogene Materialien in Kraft. Beachten Sie bitte, dass bei anhaltender Trockenheit jederzeit verschärfende Maßnahmen in Kraft treten können!