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01.04.2021
Mit 1. April 2021 tritt die Ausnahmeverordnung zum Verbrennungsverbot für biogene Materialien in Kraft. Beachten Sie bitte, dass bei anhaltender Trockenheit jederzeit verschärfende Maßnahmen in Kraft treten können!
Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot 01.04.2021 (120 KB) - .PDF
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