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Aufschließungsabgabenverordnung 01.01.2023

31.01.2023

Verordnung

über die Festlegung des Einheitssatzes für die

Aufschließungsabgabe


Der Gemeinderat der Gemeinde Wienerwald hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 gemäß § 38 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 idgF, folgende Verordnung betreffend der Festsetzung des Einheitssatzes für die Aufschließungsabgabe beschlossen:

§ 1 Einheitssatz


Gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014 wird der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe mit


EUR 850,--

festgesetzt.

§ 2 Schlussbestimmungen


Für jene Abgabenbestände, die vor Inkrafttreten des neuen Einheitssatzes verwirklicht wurden, ist bei der Berechnung der Aufschließungsabgabe der bis dahin geltende Einheitssatz zu berechnen.


Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung der Gemeinde Wienerwald vom 19. Dezember 2018 außer Kraft.