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2. Nachtragsvoranschlag 2024

Aushängezeitraum: 19.11.2024 - 05.12.2024

KUNDMACHUNG

2. NACHTRAGSVORANSCHLAG 2024

Gemäß § 75 Abs. 4 NÖ der Gemeindeordnung 1973 liegt der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von

Dienstag, 19. November 2024

bis einschließlich

Dienstag, 3. Dezember 2024

zur allgemeinen, öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt Wienerwald, Kirchenplatz 62, 2392 Sulz im Wienerwald sowie auf der Homepage www.gemeinde-wienerwald.at auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich (persönliche Abgabe, Post, E-Mail, Fax) Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt Wienerwald einbringen, welche vom Gemeinderat in Erwägung gezogen werden.


Der Bürgermeister

Michael Krischke e.h


angeschlagen am: 19.11.2024

abzunehmen am: 04.12.2024

2. Nachtragsvoranschlag 2024 (6,75 MB) - .PDF

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