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Aushängezeitraum: 19.11.2024 - 05.12.2024
Gemäß § 75 Abs. 4 NÖ der Gemeindeordnung 1973 liegt der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von
bis einschließlich
zur allgemeinen, öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt Wienerwald, Kirchenplatz 62, 2392 Sulz im Wienerwald sowie auf der Homepage www.gemeinde-wienerwald.at auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich (persönliche Abgabe, Post, E-Mail, Fax) Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt Wienerwald einbringen, welche vom Gemeinderat in Erwägung gezogen werden.
Der Bürgermeister
Michael Krischke e.h
angeschlagen am: 19.11.2024
abzunehmen am: 04.12.2024
2. Nachtragsvoranschlag 2024 (6,75 MB) - .PDF
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