Startseite > Bürgerservice > Amtstafel

1. Nachtragsvoranschlag 2023

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

KUNDMACHUNG

1. NACHTRAGSVORANSCHLAG 2023

Gemäß § 75 Abs. 4 NÖ der Gemeindeordnung 1973 liegt der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit von

Montag, 20. November 2023

bis einschließlich

Montag, 4. Dezember 2023

zur allgemeinen, öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt Wienerwald, Kirchenplatz 62, 2392 Sulz im Wienerwald sowie auf der Homepage www.gemeinde-wienerwald.at auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich (persönliche Abgabe, Post, E-Mail, Fax) Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt Wienerwald einbringen, welche vom Gemeinderat in Erwägung gezogen werden.


Der Bürgermeister

Michael Krischke e.h


angeschlagen am: 20.11.2023

abzunehmen am: 05.12.2023

1. Nachtragsvoranschlag 2023 (7,49 MB) - .PDF

20.11.2023